Prüfung möglicher Standorte
Ist der geplante Standort alternativlos? Wurden Standortalternativen geprüft?
- Es wurden verschiedene Alternativstandorte geprüft. Aufgrund bestehender Rahmenbedingungen lagen diese ebenfalls in räumlicher Nähe zum jetzt gewählten Standort – sie waren aber für eine zukunftssichere Abwasserreinigungsanlage nicht geeignet.
Kosten
Wie hoch ist der Eigenanteil der Kommunen?
- Das Land fördert den Neubau der KA in einem ganz erheblichem Maß aus verschiedenen „Töpfen“:
Insgesamt gehen wir derzeit bei max. 135 Mio € Baukosten von einer Förderung in Form von Zuschüssen in Höhe von 108,5 Mio. € und damit von Eigenanteilen der 6 Kommunen in Höhe 26,5 Mio. € aus. Hinzu kommt ein zinslosen Dalehen über weitere 10 Mio. €, so dass 16,5 Mio. € von den 6 Kommunen auszubringen sind.
Bei der ursprünglich vorgesehenen Erweiterung der Kläranlage waren bereits Kosten von ca. 36 Mio. € eingeplant gewesen.
Technik
Wie viele Reinigungsstufen sind vorgesehen? Handelt es sich hierbei um eine Verbesserung ggü. dem aktuellen Stand?
- Es sind 4 Reinigungsstufen geplant.
Dies entspricht auch den aktuellen Vorgaben der EU-Richtlinie und dem Stand der Technik.
Es wird eine deutlich besser Reinigungsleistung gegenüber der jetzigen Anlage erzielt.
Erschließung / Baustelle
Woher erfolgt die Erschließung für den Zeitraum des Baus der Kläranlage? Wo wird die Baustraße verlaufen?
- Es ist eine eigene Abfahrtsspur von der Bundesstraße 266 (B266) vorgesehen.
Eine Führung des Baustellenverkehrs durch den Ortsteil Kripp ist nicht geplant.
Klima
Welche Windgeschwindigkeiten wurden bei der Berechnung berücksichtigt?
- Bei der Berechnung der Auswirkungen an einem Hitzetag wurde eine Windgeschwindigkeit von 1,5 m/s berücksichtigt. Dies entspricht einem typischen Wert bei der untersuchten Wetterlage.
- Die Anströmrichtung wird nach vorliegenden Ergebnissen der Windmessstation noch aktualisiert. Grundsätzlich handelt es sich bei den Untersuchungen jeweils um Worst-Case-Szenarien.
Wie sind die Karten der Untersuchungen entstanden?
- Diese wurden auf Basis von Simulationen erstellt.
Auch die Bestandssituation (Istfall) wurde simuliert, um eine Vergleichbarkeit von Ist- und Planfall zu erhalten.
Geruch
Stimmen die Ergebnisse der Windmessung?
- Ja! Es handelt sich um ein hochwertige und ausgereifte Anlage.
Die Messung wird in 10 m Höhe über ein ganzes Jahr durchgeführt.
Aktuell fehlen somit noch ein paar Monate, um die Windhäufigkeiten des gesamten Jahres abzubilden. Dies wird nach erfolgter Fertigstellung der Messung entsprechend aktualisiert.
Grundsätzlich entsprechend die Messungen auch den Annahmen in bestehenden Modellen mit einer Häufung der Windrichtung entlang des Rheins (aus Südosten).
Wie intensiv ist der Geruch jeweils wahrnehmbar? Kann auch ein Modell für die Ermittlung der Geruchsintensität erstellt werden?
- Über die erfolgten Berechnungen lässt sich keine Intensität ableiten, sondern nur eine Häufigkeit über der Wahrnehmungsschwelle.
- Im Weiteren werden Möglichkeiten geprüft, inwieweit zur Intensität des Geruchs Aussagen getroffen werden können.
Wird die Erweiterung des Wertstoffhofs / Abfallwirtschaftsbetriebs berücksichtigt?
- Sobald konkretere Planungen zu einer möglichen Erweiterung vorliegen, werden diese entsprechend berücksichtigt.
- Der Abwasserzweckverband und der Abfallwirtschaftsbetrieb stehen hierzu im Austausch u. a. auch zur Planung einer gemeinsamen Zufahrt.
Was passiert, wenn nach Umsetzung der Planung stärkere Auswirkungen eintreten als prognostiziert?
- Dann werden bauliche Maßnahmengetroffen, damit die gesetzlichen Mindestanforderungen eingehalten werden.
Bei erfolgten Monitorings der Auswirkungen anderer Kläranlagen wurden bisher immer geringere Werte erreicht als bei den zuvor erfolgten Berechnungen und Simulationen.
- Ggf. wären im Einzelfall weitere Maßnahmen zu prüfen.
Was bedeutet welche Prozentzahl / Kachel? Was kann man sich darunter vorstellen?
- Für die nächste Bürgerinformation wird das Thema nochmal aufbereitet.
- In einem nächsten Schritt wird auch die Bestandssituation ermittelt, um eine Vergleichbarkeit herzustellen.
Zum einen ist die Gesamtbelastung zu ermitteln und zum anderen die Geruchsemissionen / -immissionen der bestehenden Kläranlage.
Wird der Hauptsammler in der Römerstraße verlegt / abgebunden?
- Es werden aktuell Maßnahmen ergriffen, um die Geruchsbelästigung durch diesen zu minimieren.
- Die Kosten für eine Umlegung werden geprüft.
Gibt es vegetative Möglichkeiten zur Eindämmung / Minimierung des Geruchs?
- Es gibt den Nachweis, dass größere Waldflächen einen positiven Beitrag leisten können.
Dies ist bei der Neuplanung voraussichtlich nicht umsetzbar. Auch können diese Maßnahmen nicht in der Simulation berücksichtigt werden.
Grundsätzlich ist auch aus klimatischen Gründen und dem Landschaftsbild eine Eingrünung der Kläranlage in einem gewissen Umfang vorgesehen, dies kann auch geringfügige positive Auswirkungen auf das Thema Geruch haben.
Bestehen gesetzliche Vorgaben zu einem Mindestabstand zum Wohnen?
- Grundsätzliche ist der Abstand so zu wählen, dass die gesunden Wohn- und Arbeitsbedingungen in der Umgebung gewährleistet bleiben. Dies wird über Gutachten im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nachgewiesen. Ggf. sind technische Maßnahmen zu ergreifen, um die Emissionen zu minimieren bzw. Immissionsgrenzwerte einzuhalten. Dies wird bei der Neuplanung entsprechend berücksichtigt. Einen konkreten Wert zur Einhaltung gibt es nicht.
- (Hier geht es in einem Artikel um die angesprochenen 700 m Abstand zu einem reinen Wohngebiet gemäß der Stellungnahme des Landesamts für Umwelt https://www.merkur.de/lokales/ebersberg/klaeranlage-warnung-wind-geschlagen-496296.html, allerdings in Bayern und nicht in Rheinland-Pfalz. Die Stellungnahme selbst haben wir nicht gefunden.
Im Abstandserlass von NRW wird von einem Abstand von 500 m bis 200 m bei entsprechenden Maßnahmen ausgegangen (Link zur Broschüre: https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&opi=89978449&url=https://www.umwelt.nrw.de/system/files/media/document/file/broschuere_immissionsschutz_bauleitplng.pdf&ved=2ahUKEwiFpZOhqfaGAxVYhP0HHdmtB9sQFnoECBcQAQ&usg=AOvVaw00550NUAeP8aEIhIdueDD2)
Ähnlich wird in einem hessischen Merkblatt ein Richtwert von 300 m angenommen: https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&opi=89978449&url=https://rp-giessen.hessen.de/sites/rp-giessen.hessen.de/files/2021-12/merkblatt_zum_zulassungsverfahren.pdf&ved=2ahUKEwj1x6_MqPaGAxWJhf0HHcX_BMUQFnoECBIQAQ&usg=AOvVaw0l5GCHUgjbUUfz3DwPT85G
Diese Abstände werden eingehalten bzw. im Gutachten wird nachgewiesen, dass die tatsächlichen Grenzwerte in der Umgebung dann eingehalten werden und entsprechende Maßnahmen ergriffen.)
Kann es Konflikte wegen Insekten o. ä. an der Kläranlage geben?
- Insekten finden sich in der Regel nicht an den Nachklärbecken, die in Richtung der Wohnbebauung liegen.
Außerdem halten sich diese in Regel in ihrem feuchten Habitat auf. Mit einer Auswirkung auf die Wohnbebauung ist daher nicht zu rechnen.
Lärm
Wurde das Thema Lärm schon untersucht? Wird es hierzu auch Untersuchungen geben?
- Zum Thema Lärm wird es zum gegebenen Zeitpunkt ein separates Gutachten sowohl für die Bauphase als auch für den späteren Betrieb geben.
Windkraftanlage
Ist eine Windkraftanlage vorgesehen?
- Die neue Kläranlage soll möglichst klimaschonend und damit so weit wie möglich energieautark werden. Daher soll auch as Thema Windenergie grundsätzlich geprüft werden. Ziel ist alle Möglichkeiten zur Nutzung erneuerbaren Energien soweit wie möglich und zulässig zu nutzen.
- Aufgrund der Lage im „Ausschlussgebiet Windenergienutzung“ (Regionaler Raumordnungsplan Mittelrhein - Westerwald) und der Vorgaben der Landesplanung (Landesentwicklungsprogramm IV) ergeben sich diesbezüglich aber Restriktionen.
Im weiteren Verfahren bzw. in der weiteren Planung soll eine Abstimmung mit den zuständigen Behörden erfolgen, um Möglichkeiten auszuloten.
Hierbei ist keine „klassische“ Windkraftanalage mit Höhen von bis zu über 100 m geplant, sondern ggf. im Zusammenhang mit den baulichen Anlagen der Kläranlage deutlich kleinere Anlagen.
Die gesetzlichen Vorgaben werden einzuhalten sein.